Praxisinhaber können durch gezielte Mitarbeiterabsicherung steuerliche Vorteile erzielen, indem Versicherungsprämien als Betriebsausgaben abgezogen werden und gleichzeitig Mitarbeitern steuerfreie Zusatzleistungen gewährt werden.

Direktversicherungen für Mitarbeiter (betriebliche Altersvorsorge) sind bis zu 3.624 Euro pro Mitarbeiter jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Gruppenunfallversicherungen können pauschal mit 20 % Lohnsteuer belastet oder als Betriebsausgabe mit voller steuerlicher Wirkung gestaltet werden.

Hintergrund

Praxisinhaber haben mehrere Möglichkeiten, Mitarbeiter abzusichern und dabei steuerliche Vorteile zu nutzen. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) via Direktversicherung erlaubt steuerfreie Arbeitgeberbeiträge bis 3.624 Euro pro Mitarbeiter jährlich (8 % der Beitragsbemessungsgrenze West nach § 3 Nr. 63 EStG). Gruppenunfallversicherungen decken alle Mitarbeiter pauschal ab; der Praxisinhaber kann die Prämie als Betriebsausgabe abziehen. Betriebliche Krankenversicherungen (bKV) für Mitarbeiter sind bis zu einem Sachbezugswert von 50 Euro monatlich steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Bei 10 Mitarbeitern und optimaler Nutzung aller Förderrahmen können jährlich 50.000 Euro oder mehr steuerfrei gestaltet werden.

Wann gilt das nicht?

Die steuerfreien Grenzen müssen genau eingehalten werden; Überschreitungen sind lohnsteuerpflichtig. Rückwirkende Gewährung von bAV-Leistungen ist steuerlich nicht möglich. Bei Betriebsgröße unter 5 Mitarbeitern überwiegen manchmal die Verwaltungskosten die steuerlichen Vorteile.

Ärzteversichert bietet Praxisinhabern maßgeschneiderte Mitarbeiterabsicherungskonzepte, die steuerliche Optimierung und echten Mitarbeiterschutz kombinieren.

Quellen

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