Die verschärfte MVZ-Regulierung in Deutschland beeinflusst die zulässigen Gesellschaftsstrukturen und damit mittelbar die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Ärzte und Investoren im MVZ-Markt.

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und das KHVVG begrenzen die MVZ-Trägerschaft auf Krankenhäuser, Vertragsärzte und andere zugelassene Einrichtungen. Steuerliche Vorteile der GmbH-Struktur bleiben für ärztlich getragene MVZ bestehen; investorengetriebene MVZ-Modelle sind eingeschränkt.

Hintergrund

In den Jahren 2021 und 2022 wurden die MVZ-Regulierungen verschärft, insbesondere die Einschränkung des Zugangs für Private-Equity-Investoren. Die steuerlichen Grundstrukturen (Körperschaftsteuer 15 %, Gewerbesteuer auf GmbH-Ebene) bleiben für rechtskonforme MVZ erhalten. Ärzte, die ihr MVZ regulierungskonform betreiben, können weiterhin von der Steuerersparnis gegenüber Einzelpraxen profitieren. Für MVZ mit mehreren Standorten entstehen zusätzliche steuerliche Komplexitäten (Betriebsstätten, getrennte Buchhaltung), die professionelle Steuerberatung erfordern.

Wann gilt das nicht?

MVZ, die durch die neuen Regulierungen ihre Zulassung verlieren oder umstrukturieren müssen, haben möglicherweise temporäre steuerliche Nachteile durch Restrukturierungskosten. Für Ärzte, die an nicht zugelassenen Trägern beteiligt sind, können steuerliche Gestaltungen als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden. Internationale MVZ-Strukturen mit ausländischen Investoren unterliegen besonderen Prüfungen.

Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Anpassung ihrer Praxis- und MVZ-Strukturen an neue regulatorische Anforderungen und optimiert gleichzeitig den Versicherungsschutz für die veränderten Haftungsverhältnisse.

Quellen

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