Onkologen in niedergelassener oder belegärztlicher Tätigkeit benötigen spezialisierte Berufshaftpflichtversicherungen, deren erhöhte Prämien aufgrund des hohen Behandlungsrisikos vollständig als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sind.

Berufshaftpflichtprämien für Onkologen sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG und vollständig steuerlich absetzbar. Onkologen benötigen Deckungssummen von mindestens 5 Millionen Euro pro Schadensfall; entsprechend höhere Prämien (1.500 bis 5.000 Euro jährlich) mindern den steuerpflichtigen Gewinn.

Hintergrund

Die Behandlung onkologischer Erkrankungen mit Zytostatika, Strahlentherapie und Immuntherapien birgt ein erhöhtes Behandlungsfehlerhaftungsrisiko mit potenziell sehr hohen Schadensersatzforderungen. Niedergelassene Onkologen und hämatologisch-onkologische Schwerpunktpraxen benötigen daher eine Berufshaftpflicht mit angemessenen Deckungssummen. Zusätzlich zur Berufshaftpflicht sind relevant: Produkthaftpflicht für die Herstellung von Zytostatika-Zubereitungen, Betriebsunterbrechungsversicherung (onkologische Praxen haben besonders kritische Infrastruktur) und BU-Versicherung. Alle beruflich veranlassten Versicherungsprämien sind nach § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben abzugsfähig und mindern direkt den steuerpflichtigen Gewinn der Praxis.

Wann gilt das nicht?

Private Kranken- und Lebensversicherungsbeiträge sind nicht als Betriebsausgaben, sondern nur als Sonderausgaben abzugsfähig. Angestellte Onkologen im Krankenhaus sind über den Träger versichert; eigene Haftpflichtversicherungen für die Krankenhustätigkeit sind in der Regel nicht nötig. Für Chemo-Zubereitungen in der Praxis-eigenen Apotheke gelten gesonderte Haftungsregelungen.

Ärzteversichert hat auf die besonderen Anforderungen onkologisch tätiger Ärzte spezialisierte Versicherungskonzepte entwickelt, die Haftpflicht, BU und Betriebsschutz auf die fachspezifischen Risiken abstimmen.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →