Eine Pensionszusage ermöglicht Ärzten als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Arzt-GmbH oder MVZ-GmbH, steuerfreie Rückstellungen in der Bilanz zu bilden und so Einkommen steuerbegünstigt in die Rentenphase zu verlagern.

Die Pensionszusage ist eines der wirksamsten Instrumente zur betrieblichen Altersvorsorge für Ärzte in der GmbH-Struktur: Die Zuführungen zur Pensionsrückstellung mindern als Betriebsausgabe den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH, während die Versorgungsleistungen erst im Rentenalter mit in der Regel niedrigerem Steuersatz zu versteuern sind.

Hintergrund

Die steuerliche Behandlung der Pensionszusage ist in § 6a EStG geregelt. Danach darf eine GmbH für zugesagte Versorgungsleistungen an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionsrückstellung bilden, die den Gewinn unmittelbar mindert. Typische Rückstellungsbeträge belaufen sich je nach Eintrittsalter und Versorgungsniveau auf mehrere hunderttausend Euro, die über die Jahre steuerfrei angesammelt werden. Voraussetzung ist, dass die Zusage eindeutig, ernsthaft und schriftlich erteilt wird, der Gesellschafter-Geschäftsführer beherrschenden Einfluss hat und das Pensionszusagealter in der Regel nicht über 60 Jahre liegt. Zusätzlich kann eine rückgedeckte Pensionszusage über eine Rückdeckungsversicherung abgesichert werden, deren Prämien ebenfalls als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.

Wann gilt das nicht?

Für niedergelassene Ärzte in der Einzelpraxis oder Personengesellschaft (GbR, Partnerschaft) ist die Pensionszusage steuerlich nicht nutzbar, da keine Arbeitgeberstruktur im Sinne des § 6a EStG vorliegt. Bei zu später Erteilung (sogenannter „Erdienungszeitraum" von mindestens zehn Jahren bis zur Pensionierung) erkennt das Finanzamt die Rückstellung nicht an. Auch überhöhte Versorgungszusagen, die den Rahmen der Angemessenheit überschreiten, werden als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt.

Ärzteversichert informiert niedergelassene Ärzte, die eine GmbH-Struktur planen oder bereits betreiben, über die Gestaltungsmöglichkeiten und steuerlichen Rahmenbedingungen der Pensionszusage.

Quellen

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