Ein PKV-Vergleich bringt für Ärzte steuerliche Vorteile, wenn er darauf abzielt, den Beitrag innerhalb der steuerlich absetzbaren Höchstbeträge optimal zu gestalten.
Hintergrund
Selbstständige Ärzte tragen ihre Krankenversicherungsbeiträge vollständig selbst. Der steuerliche Höchstbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 EStG beläuft sich auf 2.800 Euro jährlich für Selbstständige. Da ein gut ausgestatteter PKV-Tarif für einen Arzt mittleren Alters leicht 500 bis 700 Euro monatlich (6.000 bis 8.400 Euro jährlich) kosten kann, überschreiten die Beiträge den Höchstbetrag erheblich. Der Mehrbetrag ist steuerlich nicht abzugsfähig.
Ein Vergleich lohnt sich besonders unter folgenden Gesichtspunkten: Tarife mit hohem Selbstbehalt reduzieren den Beitrag erheblich (bis zu 40 Prozent Ersparnis) und können dazu führen, dass der abzugsfähige Betrag wieder vollständig ausgeschöpft wird. Zusätzlich können Beiträge zu Ergänzungsversicherungen (z. B. Zahntarife) teilweise ebenfalls angesetzt werden, sofern sie Basisleistungen ergänzen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung; dieser mindert den absetzbaren Eigenanteil. Beitragsanteile für reine Komfortleistungen (z. B. freie Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung) sind von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgenommen.
Ärzteversichert führt strukturierte PKV-Vergleiche durch, die neben Preis und Leistung auch steuerliche Optimierungsaspekte berücksichtigen.
Quellen
- PKV-Verband – Tarifvergleich
- BMF – Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge
- BaFin – Krankenversicherungsaufsicht
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