Alle Kosten für die Einführung, Zertifizierung und laufende Pflege eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) in der Arztpraxis sind als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG vollständig steuerlich abzugsfähig.
Die Einführung eines nach DIN EN ISO 9001 oder KTQ zertifizierten QMS kostet eine Arztpraxis typischerweise zwischen 3.000 € und 15.000 € einmalig sowie rund 1.500 € jährlich für Pflege und Re-Zertifizierung. Alle diese Kosten sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar und reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn entsprechend.
Hintergrund
Seit 2010 sind niedergelassene Ärzte gemäß § 135a SGB V gesetzlich verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Die Kosten für QM-Beratung, Softwaretools, Schulungen und externe Zertifizierung sind betrieblich veranlasst und ohne Einschränkung abzugsfähig. Auch laufende Kosten für QM-Software-Abonnements sind monatlich als Betriebsausgaben ansetzbar. Laut KBV haben über 90 % der Arztpraxen ein formales QMS etabliert. Fortbildungskosten im Zusammenhang mit QM-Schulungen für Praxispersonal sind ebenfalls abzugsfähig.
Wann gilt das nicht?
Wenn QM-Kosten ausschließlich für einen privat genutzten Bereich anfallen (z. B. für ein Nebenprojekt außerhalb der ärztlichen Tätigkeit), sind sie nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen. Bei Gemeinschaftspraxen muss die Aufteilung der Kosten auf die beteiligten Ärzte vertraglich geregelt sein. Investitionen in QM-Software über 800 € netto sind zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben, sofern keine Sofortabschreibung als Computerprogramm nach BMF-Schreiben 2022 möglich ist.
Ärzteversichert weist Ärzte darauf hin, dass ein gutes QM-System auch Haftungsrisiken reduziert und damit Versicherungsprämien positiv beeinflussen kann.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Qualitätsmanagement
- Bundesministerium der Finanzen
- Bundesärztekammer
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