Investitionen in radiologische Großgeräte wie MRT, CT oder Röntgenanlagen können über den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG und Sonderabschreibungen erheblich steuerlich begünstigt werden; gleichzeitig sind alle Versicherungskosten für diese Geräte als Betriebsausgaben absetzbar.

Ein MRT-Gerät kostet zwischen 500.000 € und 2 Millionen €. Durch den Investitionsabzugsbetrag von bis zu 200.000 € können Radiologen die Steuerlast erheblich vorverlagern. Im Anschaffungsjahr ist zusätzlich eine Sonderabschreibung von 20 % möglich, was zu sofortigen Steuerersparnissen von mehreren zehntausend Euro führt.

Hintergrund

Radiologische Geräte zählen zu den kapitalintensivsten Investitionen in der Medizin. Die steuerliche Abschreibungsdauer beträgt je nach Gerät 8 bis 13 Jahre gemäß der AfA-Tabelle des BMF. Der IAB nach § 7g EStG erlaubt es, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten (maximal 200.000 €) vorab steuerlich abzuziehen. Röntgengeräte fallen unter das Strahlenschutzgesetz, das regelmäßige Wartungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen vorschreibt; auch diese Kosten sind abzugsfähig. Versicherungsprämien für die Maschinenbruchversicherung von Großgeräten sind vollständig als Betriebsausgaben ansetzbar. Leasing statt Kauf kann alternativ sofort vollständig als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Wann gilt das nicht?

Der IAB gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Betriebsvermögen unter 235.000 €. Bei Großpraxen mit hohem Betriebsvermögen entfällt die IAB-Möglichkeit. Geräte, die sowohl für die Praxis als auch für externe Auftraggeber genutzt werden, müssen anteilig bewertet werden. Ist ein Radiologe in einem Krankenhaus angestellt, tätigt er keine eigenen Investitionen und kann entsprechend keine eigenen Abschreibungen geltend machen.

Ärzteversichert hilft Radiologen bei der Planung des optimalen Versicherungsschutzes für ihre Großgeräte und zeigt, wie die Prämien steuerlich maximal genutzt werden können.

Quellen

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