Investitionen in Reinraumtechnik für Arztpraxen wie Laminar-Flow-Einheiten, Sterilisationsanlagen und Reinraumsysteme sind als Betriebsanlagen über die Nutzungsdauer abzuschreiben und können über den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG vorab steuerlich wirksam werden.

Eine professionelle Reinraumanlage für medizinische Labore oder OP-Einheiten kostet 10.000 bis 100.000 €. Durch den Investitionsabzugsbetrag von bis zu 200.000 € können Ärzte bis zu 50 % der Investitionskosten vorab steuerlich abziehen; im Anschaffungsjahr ist zusätzlich eine Sonderabschreibung von 20 % möglich.

Hintergrund

Reinraumtechnik in Arztpraxen ist insbesondere für OP-Einheiten, dermatologische Praxen und Zahnarztlabore relevant. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Medizinproduktegesetz (MPG), der TRBA 100 sowie Hygienerichtlinien der jeweiligen Landesärztekammern. Laufende Kosten für Reinraumwartung, Filter, Desinfektionsmittel und Zertifizierungen sind als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig. Einmalinvestitionen in bauliche Reinraumanlagen werden als Betriebsvorrichtungen über 10 bis 15 Jahre abgeschrieben. Laut Bundesärztekammer investieren Praxen mit Operationsbereich durchschnittlich 20.000 bis 50.000 € in Reinraumtechnik.

Wann gilt das nicht?

Reinraumtechnik, die ausschließlich dem privaten Haushalt des Arztes dient (z. B. Heimlabor), ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Wenn eine Praxis gemietete Räumlichkeiten nutzt und Reinraumeinbauten vom Vermieter erstattet werden, mindern diese Erstattungen den abzugsfähigen Betrag. Für kleine Praxen ohne Operationsbereich ist Reinraumtechnik häufig nicht relevant; hier decken einfache Hygienesysteme die gesetzlichen Anforderungen.

Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Absicherung von technischen Praxisanlagen, einschließlich Maschinen- und Elektronikversicherungen für Reinraumsysteme.

Quellen

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