Die Rentenlücke von Ärzten, also die Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen und dem späteren Renteneinkommen, lässt sich durch steuerlich geförderte Instrumente wie die Rürup-Rente, freiwillige Versorgungswerk-Mehrbeiträge und betriebliche Altersvorsorge effektiv und steueroptimiert schließen.
Ärzte können bis zu 27.566 € jährlich (2026) als Sonderausgaben für Altersvorsorgebeiträge abziehen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % entspricht das einer Steuerersparnis von bis zu 11.578 € jährlich, die zur Finanzierung der Rentenlücke eingesetzt werden kann.
Hintergrund
Die Rentenlücke bei Ärzten entsteht, weil das Versorgungswerk-Einkommen im Ruhestand oft deutlich unter dem letzten Aktiveneinkommen liegt. Laut Bundesärztekammer beträgt das durchschnittliche Nettoeinkommen niedergelassener Fachärzte rund 7.000 bis 10.000 € monatlich; das Versorgungswerk-Rentenniveau liegt häufig nur bei 40 bis 60 % davon. Die Rürup-Rente (Basisrente) ist das effizienteste steuerlich geförderte Instrument: Beiträge bis 27.566 € sind als Sonderausgaben absetzbar. Freiwillige Mehrbeiträge zum Versorgungswerk bieten ebenfalls steuerliche Vorteile. Ergänzend können Direktversicherungen und Pensionsfonds als betriebliche Altersvorsorge genutzt werden.
Wann gilt das nicht?
Die steuerliche Förderung endet bei der Beitragsbemessungsgrenze; weitere Beiträge sind steuerlich nicht mehr begünstigt. Privatärzte ohne Versorgungswerkmitgliedschaft müssen eigenverantwortlich eine ausreichende Altersvorsorge aufbauen. Kapitalmarktbasierte Produkte (ETF-Sparpläne, Fonds) bieten keine steuerliche Förderung in der Ansparphase, dafür aber Flexibilität in der Auszahlungsphase.
Ärzteversichert hilft Ärzten, die individuelle Rentenlücke zu berechnen und ein maßgeschneidertes, steuerlich optimiertes Schließungskonzept zu entwickeln.
Quellen
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