Kapitalerträge aus Robo-Advisor-Portfolios unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, was für Ärzte mit einem persönlichen Steuersatz von 42 % eine erhebliche Steuerersparnis auf Kapitalerträge bedeutet.

Gewinne aus Robo-Advisor-Portfolios werden mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert, unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz. Für Ärzte mit 42 % Grenzsteuersatz bedeutet das eine Steuerersparnis von 17 Prozentpunkten auf Kapitalerträge im Vergleich zur Versteuerung als laufendes Einkommen.

Hintergrund

Robo-Advisor sind automatisierte digitale Vermögensverwaltungsplattformen, die ETF-basierte Portfolios nach individuellem Risikoprofil verwalten. Typische jährliche Verwaltungskosten liegen zwischen 0,25 und 0,75 % des angelegten Vermögens. Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne aus dem Portfolio unterliegen der Abgeltungsteuer. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Ehepaaren) kann für die ersten Erträge genutzt werden. Laut BaFin sind in Deutschland rund 30 registrierte Robo-Advisor-Anbieter aktiv; verwaltetes Vermögen hat sich in den letzten fünf Jahren auf über 10 Milliarden € erhöht.

Wann gilt das nicht?

Wenn ein Arzt über eine GmbH in Robo-Advisor-Produkte investiert, unterliegen die Erträge dem Körperschaftsteuersatz von 15 % (plus Solidaritätszuschlag), was je nach Einzelfall steuerlich vorteilhafter oder nachteiliger sein kann. Bei Entnahme aus dem Robo-Advisor-Portfolio innerhalb der ersten zwölf Monate nach Kauf von Fondsanteilen können steuerliche Nachteile entstehen, falls spezielle steuerlich begünstigte Fristen nicht eingehalten werden. Verluste aus Aktienfonds können nur mit Gewinnen aus Aktienfonds verrechnet werden, nicht mit anderen Kapitalerträgen.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Robo-Advisor-Investitionen als Teil einer diversifizierten Anlagestrategie zu betrachten und steuerliche Aspekte mit einem Berater abzustimmen.

Quellen

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