Investitionen in digitale Röntgenanlagen und DVT-Geräte (Digitale Volumentomographie) in Zahnarztpraxen können über den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG vorab steuerlich geltend gemacht und im Anschaffungsjahr mit einer Sonderabschreibung von 20 % kombiniert werden.
Ein DVT-Gerät kostet zwischen 50.000 € und 200.000 €. Durch den Investitionsabzugsbetrag von bis zu 200.000 € kann der Zahnarzt bis zu 100.000 € der geplanten Anschaffungskosten vorab abziehen; im Anschaffungsjahr kommt eine Sonderabschreibung von 20 % hinzu. Das führt in den ersten zwei Jahren zu Steuerersparnissen von mehreren zehntausend Euro.
Hintergrund
Digitale Röntgengeräte (OPG, Einzelzahnröntgen) und DVT-Systeme sind in modernen Zahnarztpraxen unverzichtbar. Die Strahlenschutzverordnung und das Strahlenschutzgesetz regeln den Einsatz; regelmäßige Qualitätssicherungsprüfungen sind vorgeschrieben. Abschreibungszeiten betragen nach AfA-Tabelle für medizinische Geräte 8 bis 10 Jahre. Leasing-Alternativen ermöglichen sofortigen vollständigen Betriebsausgabenabzug der Leasingrate. Versicherungskosten für Röntgenanlagen (Elektronikversicherung, Maschinenbruchversicherung) sind als laufende Betriebsausgaben absetzbar. Laut Bundeszahnärztekammer verfügen rund 60 % der deutschen Zahnarztpraxen inzwischen über digitale Röntgensysteme.
Wann gilt das nicht?
Der IAB steht nur zur Verfügung, wenn das Betriebsvermögen unter 235.000 € liegt. Wenn ein DVT-Gerät auch für externe Überweisungen (z. B. Kooperationspartner) genutzt wird, kann ein Teil der Kosten auf andere Nutzer umgelegt werden, was die eigene steuerliche Basis reduziert. Geräte, die durch Förderprogramme subventioniert werden, müssen entsprechend bereinigt werden; nur die tatsächlich getragenen Eigenkosten sind abzugsfähig.
Ärzteversichert bietet Zahnärzten optimale Versicherungspakete für Hochpreisgeräte wie DVT und Röntgenanlagen, die vollständig steuerlich abzugsfähig sind.
Quellen
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