Prämien für alle betrieblichen Sachversicherungen einer Arztpraxis, einschließlich Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Elektronik- und Maschinenbruchversicherung, sind nach § 4 Abs. 4 EStG vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Eine umfassende Sachversicherungspaket für eine mittelgroße Arztpraxis kostet typischerweise 2.000 bis 6.000 € jährlich. Diese Prämien sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar; bei 42 % Steuersatz ergibt sich eine Steuerersparnis von 840 bis 2.520 € jährlich, was die Nettokosten der Absicherung erheblich reduziert.

Hintergrund

Sachversicherungen schützen das Praxisinventar und die Betriebseinrichtung vor den finanziellen Folgen von Schadensereignissen. Typische Sachversicherungen für Arztpraxen umfassen: Inhaltsversicherung (Inventarversicherung), Elektronikversicherung für medizinische Geräte und EDV, Maschinenbruchversicherung für Großgeräte sowie Glasversicherung. Da alle diese Versicherungen dem Schutz des Betriebsvermögens dienen, sind die Prämien gemäß § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben abzugsfähig. Im Schadensfall ausgezahlte Versicherungsleistungen sind als Betriebseinnahmen zu versteuern, soweit sie den Buchwert des beschädigten Praxisgutes überschreiten.

Wann gilt das nicht?

Private Haushaltsgegenstände in der Praxis sind nicht über die betriebliche Sachversicherung absicherbar und führen zu keinem Betriebsausgabenabzug. Bei gemischter Nutzung (z. B. Homeoffice-Praxis) müssen die Versicherungskosten nach betrieblichem und privatem Anteil aufgeteilt werden. Wenn ein Arzt Mieter der Praxisräume ist, obliegt die Gebäudeversicherung dem Vermieter; der Arzt sollte jedoch auf eine ausreichende Deckung der eigenen Inhalte achten.

Ärzteversichert bietet praxisgerechte Sachversicherungspakete, die steuerlich vollständig absetzbar sind und lückenlos alle betrieblichen Risiken abdecken.

Quellen

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