Prämien für eine Schlüsselversicherung für die Arztpraxis sind als betriebliche Versicherungskosten nach § 4 Abs. 4 EStG vollständig steuerlich abzugsfähig, da sie dem Schutz des Praxisbetriebs dienen.

Der Verlust eines Praxisschlüssels kann erhebliche Kosten verursachen: Schlossaustauschekosten für eine Arztpraxis mit mehreren Zugangssystemen können schnell 5.000 bis 20.000 € betragen. Eine Schlüsselversicherung deckt diese Kosten; die Jahresprämie von typischerweise 150 bis 500 € ist vollständig als Betriebsausgabe absetzbar.

Hintergrund

In einer Arztpraxis gibt es in der Regel mehrere Schlüsselinhaber (Arzt, MTA, Reinigungspersonal), was das Verlustrisiko erhöht. Bei Verlust eines Schlüssels, der Zugang zu Patientendaten oder Medikamenten ermöglicht, ist der Austausch der gesamten Schließanlage aus datenschutzrechtlichen und sicherheitsrechtlichen Gründen notwendig. Die Kosten für diesen Austausch sowie für vorübergehende Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Wachschutz) sind als betrieblich veranlasst anzuerkennen. Die Versicherungsprämie für die Schlüsselversicherung ist nach § 4 Abs. 4 EStG vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Wann gilt das nicht?

Private Haustürschlüssel und Schlüssel für das Privatfahrzeug des Arztes sind nicht über die betriebliche Schlüsselversicherung absicherbar. Wenn ein Schlüsselverlust auf grobe Fahrlässigkeit des Mitarbeiters zurückzuführen ist, kann der Arbeitgeber (Arzt) ggf. Schadensersatz vom Mitarbeiter verlangen; dies mindert die steuerliche Absetzbarkeit nicht, führt aber zu einer betrieblichen Einnahme. Bei einem umfassenden Einbruchdiebstahl übernimmt häufig die Einbruchdiebstahlversicherung die Schlossaustauschkosten.

Ärzteversichert empfiehlt, die Schlüsselversicherung als Teil eines umfassenden Sachversicherungspakets für die Arztpraxis zu berücksichtigen.

Quellen

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