Smart Wearables, die ausschließlich oder überwiegend für medizinische Diagnose und Patientenüberwachung in der Arztpraxis genutzt werden, sind als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG steuerlich abzugsfähig; gemischt genutzte Geräte müssen anteilig aufgeteilt werden.

Medizinisch zertifizierte Wearables, die für die Patientenüberwachung (z. B. kontinuierliche EKG-Aufzeichnung, Blutdruckmessung) eingesetzt werden, sind als medizinische Geräte zu klassifizieren und können sofort oder über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bei Anschaffungskosten bis 800 € netto ist eine Sofortabschreibung möglich.

Hintergrund

Smart Wearables umfassen medizinische Geräte wie EKG-Uhren, kontinuierliche Glukosemessgeräte und Schlaflabor-Systeme, aber auch allgemeine Fitness-Tracker, die in der Praxis zur Patientenscreening verwendet werden. Medizinische Klasse-I- oder Klasse-II-Produkte gemäß EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) sind als Praxisausstattung steuerlich klar als Betriebsausgaben zu qualifizieren. Allgemeine Consumer-Smartwatches, die der Arzt auch privat nutzt, sind nur anteilig nach beruflichem Nutzungsanteil absetzbar. Gemäß BMF-Schreiben von 2022 können Computer und elektronische Geräte unabhängig vom Kaufpreis sofort abgeschrieben werden, wenn sie als Computerprogramme oder elektronische Wirtschaftsgüter qualifizieren.

Wann gilt das nicht?

Wearables, die ausschließlich privat genutzt werden (z. B. private Fitness-Tracker ohne Patientenbezug), sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei gemischter Nutzung (beruflich und privat) ist nur der beruflich genutzte Anteil steuerlich relevierbar; eine sachgerechte Schätzung und Dokumentation ist erforderlich. Wenn Wearables als Arbeitsmittel für Praxispersonal angeschafft werden, gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, digitale Praxisausstattung von Anfang an mit klarer betrieblicher Dokumentation zu erwerben, um den vollen Steuerabzug sicherzustellen.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →