Bei einer Betriebsprüfung der Arztpraxis prüfen Finanzbehörden insbesondere die korrekte Abgrenzung von Betriebsausgaben und Privatausgaben, die vollständige Erfassung aller Honorareinnahmen sowie die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung; eine lückenlose Dokumentation schützt vor Hinzuschätzungen.
Arztpraxen werden im Durchschnitt alle fünf bis acht Jahre betriebsgeprüft. Eine ordnungsgemäße Buchführung mit vollständigen Belegen für alle Betriebsausgaben ist die beste Vorbereitung; nachträgliche Schätzungen durch das Finanzamt können zu Nachzahlungen von zehntausenden Euro führen, wenn Nachweise fehlen.
Hintergrund
Die Betriebsprüfung einer Arztpraxis konzentriert sich auf typische Prüfungsfelder: Abgrenzung beruflicher und privater Kfz-Nutzung, gemischt genutzte Gegenstände (Computer, Telefon), Bewirtungsbelege, Nachweise für Fortbildungskosten und die Vollständigkeit der Honoraraufzeichnungen. Bei der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ist eine vollständige Einnahmenerfassung besonders wichtig; Lücken können zur Hinzuschätzung führen. Das Finanzamt kann Prüfungen bis zu zehn Jahre rückwirkend durchführen. Laut Bundesfinanzministerium werden rund 2 % aller Steuerpflichtigen jährlich geprüft; bei Selbstständigen mit hohen Umsätzen ist die Prüfungsquote deutlich höher.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit sehr einfacher Einkommenssituation (nur Arbeitnehmereinkünfte) unterliegen keiner Betriebsprüfung, sondern allenfalls einer Überprüfung der Werbungskosten. Steuerlich irrelevante private Ausgaben führen auch bei einer Betriebsprüfung nicht zu Nachforderungen, sofern sie korrekt von Betriebsausgaben abgegrenzt wurden. Bei Selbstanzeige wegen steuerlicher Unregelmäßigkeiten vor Beginn der Betriebsprüfung kann die Strafverfolgung vermieden werden.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, alle Versicherungsprämien und Betriebskosten sofort und vollständig zu dokumentieren, um im Prüfungsfall lückenlose Nachweise vorlegen zu können.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen – Betriebsprüfungsordnung
- Bundesärztekammer
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →