Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln oder von gemeinnützigen Stiftungen zur Förderung der Ausbildung gewährt werden, sind für Ärzte nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, sofern sie nicht für eine Arbeitstätigkeit, sondern für das Studium oder die Forschung bestimmt sind.
Stipendien staatlicher Einrichtungen (z. B. DAAD, Studienstiftung des deutschen Volkes) oder gemeinnütziger Stiftungen sind bis zu einem Betrag, der den angemessenen Lebensunterhalt und die Ausbildungskosten deckt, nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei. Ein monatliches Stipendium von 1.200 € muss bei korrekter Ausgestaltung nicht versteuert werden.
Hintergrund
Im Medizinstudium und in der Facharztausbildung werden verschiedene Stipendien angeboten: von Bundesstipendien für herausragende Leistungen über Landarzt-Stipendien (mit Rückkehrverpflichtung) bis zu pharmazeutischen Industriestipendien. Steuerlich ist entscheidend, ob das Stipendium zur Ausbildungsförderung oder zur Entlohnung einer Arbeitstätigkeit gewährt wird. Stipendien mit vertraglicher Arbeitsverpflichtung (z. B. Stipendium eines Krankenhauses gegen spätere Arbeitszusage) können als Vorauszahlung auf künftige Einkünfte steuerpflichtig sein. Laut Bundesärztekammer gibt es mehr als 50 verschiedene Stipendienprogramme speziell für angehende Ärzte.
Wann gilt das nicht?
Stipendien von Pharmaunternehmen oder anderen privaten Unternehmen, die ohne Nachweis einer gemeinnützigen Zwecksetzung gewährt werden, unterliegen in der Regel der Einkommensteuer. Wenn ein Stipendium mit einer konkreten Gegenleistung (z. B. Forschungsauftrag, Veröffentlichungspflicht) verknüpft ist, kann es als Arbeitsentgelt zu behandeln sein. Stipendiaten, die neben dem Stipendium erwerbstätig sind, müssen die Gesamteinkünfte korrekt in der Steuererklärung angeben.
Ärzteversichert informiert junge Ärzte auch während der Ausbildung über die wichtige Bedeutung eines frühzeitigen Versicherungsschutzes und steuerlicher Weichenstellungen.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen – Stipendiensteuerfreiheit
- Bundesärztekammer
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
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