Kosten für die Strafverteidigung bei beruflich veranlassten Strafverfahren (z. B. Behandlungsfehler, Abrechnungsbetrug-Vorwurf) sind als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG abzugsfähig; Geldstrafen und Bußgelder sind dagegen steuerlich nicht absetzbar.
Wird ein Arzt wegen eines vermeintlichen Behandlungsfehlers strafrechtlich verfolgt, entstehen Verteidigungskosten (Anwaltshonorare, Gutachterkosten), die als Betriebsausgaben vollständig steuerlich absetzbar sind. Wird der Arzt freigesprochen, kann er zudem Schadenersatz für die Strafverfolgungskosten geltend machen. Geldstrafen selbst sind hingegen nach § 4 Abs. 5 EStG nicht abzugsfähig.
Hintergrund
Ärzte können in strafrechtliche Verfahren geraten wegen: fahrlässiger Körperverletzung bei Behandlungsfehlern, unerlaubtem Betrieb einer Arztpraxis, Abrechnungsbetrug gegenüber Kassen oder Datenschutzverstößen. Rechtsanwaltskosten, Sachverständigengebühren und sonstige Verfahrenskosten, die aus der beruflichen Tätigkeit entstanden sind, sind als Betriebsausgaben anzuerkennen. Eine D&O- oder Strafrechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten und ist ihrerseits als Betriebsausgabe abzugsfähig. Laut Bundesärztekammer werden jährlich rund 3.000 strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Ärzte eingeleitet, von denen die meisten eingestellt werden.
Wann gilt das nicht?
Kosten für Strafverfahren wegen privat veranlasster Straftaten sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Geldstrafen, Geldbußen und Ordnungsgelder sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG ausdrücklich nicht als Betriebsausgaben anerkennungsfähig. Wenn ein Strafverfahren zur Verurteilung und zum Entzug der Approbation führt, können die entstandenen Kosten nicht mehr rückwirkend als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, eine Strafrechtsschutzversicherung als Teil des umfassenden Berufsschutzes abzuschließen, die steuerlich vollständig als Betriebsausgabe absetzbar ist.
Quellen
- Bundesärztekammer – Recht für Ärzte
- Bundesministerium der Finanzen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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