Prämien für eine Transportversicherung, die medizinische Geräte, Laborproben oder Medikamente auf dem Weg zur Arztpraxis absichert, sind vollständig als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG absetzbar, da die Versicherung dem betrieblichen Risikoschutz dient.

Bei einem angenommenen Jahresbeitrag von 300 bis 800 Euro für eine Transportversicherung in der Arztpraxis ergibt sich bei einem Grenzsteuersatz von 42 % eine jährliche Steuerersparnis von 126 bis 336 Euro; die Versicherungsprämie mindert den steuerpflichtigen Gewinn direkt und ohne Deckelungen.

Hintergrund

Arztpraxen sind auf die zuverlässige Lieferung von Medizinprodukten, Labormaterial und medizinischen Geräten angewiesen. Eine Transportversicherung sichert Schäden an diesen Gütern während des Transports ab. Da die versicherten Güter betrieblich genutzt werden, ist die Versicherungsprämie steuerlich vollständig als Betriebsausgabe anzuerkennen. Bei hochwertigen medizinischen Geräten (z. B. Ultraschallgeräte im Wert von 20.000 bis 80.000 Euro) ist eine Transportversicherung besonders relevant, da der Transportschaden nicht automatisch durch die Inventarversicherung abgedeckt ist.

Wann gilt das nicht?

Wenn die Transportversicherung privat genutzte Güter einschließt (z. B. private Geräte, die auch in der Praxis eingesetzt werden), muss eine anteilige Aufteilung in betriebliche und private Nutzung vorgenommen werden. Bei Einzel-Transportversicherungen für private Einkäufe des Arztes ist keine Absetzbarkeit gegeben. Wenn die Transportkosten bereits durch Lieferverträge mit Herstellern oder Händlern vollständig abgedeckt sind, besteht kein eigener Versicherungsbedarf.

Ärzteversichert unterstützt Praxen bei der Auswahl bedarfsgerechter Versicherungslösungen, deren Kosten steuerlich vollständig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.

Quellen

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