Ärzte in den 50ern sollten den Vermögensaufbau auf Steueroptimierung beim Praxisverkauf, maximale Altersvorsorgebeiträge und die steuerlich günstige Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation ausrichten. Der Freibetrag beim Verkauf eines Praxisanteils beträgt bis zu 45.000 Euro nach §16 EStG, und die Fünftelregelung kann die Steuerlast beim Exiterlös deutlich mindern.
Hintergrund
In den 50ern stehen viele Ärzte vor der Frage, wie sie das über Jahrzehnte aufgebaute Praxis- und Privatvermögen steueroptimiert in den Ruhestand überführen. Neben der Nutzung der verbliebenen Arbeitsjahre für maximale Versorgungswerk- und Basisrentenbeiträge bietet die frühzeitige Praxisnachfolgeplanung erhebliche steuerliche Gestaltungsspielräume. Immobilienvermögen kann über Schenkungen schrittweise auf Kinder übertragen werden, wobei Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden können.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die keine eigene Praxis betreiben und ausschließlich als Angestellte arbeiten, haben beim Praxisverkauf keine Exitstrategien. Auch bei fehlender Kinder- oder Nachfolgerplanung entfallen Schenkungsoptimierungen.
Ärzteversichert hilft Ärzten in den 50ern, die passende Kombination aus Exitplanung, Versorgungswerk-Optimierung und Vermögensnachfolge steuerlich effizient zu gestalten.
Ärzte in den 50ern sollten jetzt die steuerlichen Exit-Vergünstigungen beim Praxisverkauf planen, maximale Altersvorsorgbeiträge ausschöpfen und Vermögen schrittweise steuergünstig übertragen.
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