Versicherungsprämien für das Praxislabor, insbesondere Elektronikversicherung für Analyseautomaten, Haftpflicht für fehlerhafte Labordiagnostik und Betriebsunterbrechungsversicherung, sind als Betriebsausgaben vollständig von der Steuer absetzbar und mindern den Praxisgewinn im Jahr der Zahlung. Gerade moderne Laborautomaten mit Neuwertwert von 20.000 bis 150.000 Euro erfordern spezielle Versicherungen mit entsprechendem Steuersparpotenzial.

Hintergrund

Ein Praxislabor umfasst heute häufig vollautomatische Analysegeräte, Zentrifugen, Kühlsysteme und digitale Laborinformationssysteme. Für all diese Einrichtungen sind separate Versicherungen notwendig, die über die Standard-Praxisinhaltsversicherung hinausgehen. Die Haftpflichtkomponente für diagnostische Fehler (falsch-negative oder falsch-positive Laborergebnisse mit Gesundheitsschäden) ist besonders wichtig und die entsprechende Prämie steuerlich vollständig absetzbar.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die kein eigenes Labor betreiben, sondern Laboraufträge extern vergeben, haben keine eigenen Laborversicherungskosten. Bei gemeinschaftlich betriebenen Labors (Laborgemeinschaft) werden Kosten auf die Mitglieder aufgeteilt.

Ärzteversichert kennt die speziellen Versicherungsanforderungen von Praxislabors und hilft bei der steuerlich optimalen Strukturierung des Schutzes.

Versicherungskosten für das Praxislabor sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar, von der Elektronikversicherung für Analyseautomaten bis zur Haftpflicht für Labordiagnostik-Fehler.

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