Versicherungskosten für eine Praxisapotheke oder Praxisapothekenabteilung, Warenversicherung für Medikamente und Impfstoffe, Haftpflicht für Abgabefehler und Einbruchdiebstahlversicherung, sind vollständig als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Besonders bei gekühlten Impfstoffen und teuren Spezialpräparaten sind die Versicherungsprämien erheblich und entsprechend steuerlich relevant.

Hintergrund

Arztpraxen mit eigener Medikamentenabgabe (z. B. Impfstoffe, Zytostatika-Zubereitung, Notfallmedikamente) benötigen spezielle Warenversicherungen, die Verderb, Diebstahl und Abgabefehler abdecken. Diese Prämien sind steuerlich dem Praxisbetrieb zuzuordnen. Für die Haftpflicht bei Medikationsfehlern sollte die Berufshaftpflicht eine explizite Klausel für die Medikamentenabgabe enthalten, eine Zusatzprämie, die vollständig absetzbar ist.

Wann gilt das nicht?

Reine Kassenärzte ohne Medikamentenabgabe haben keine Praxisapotheke und damit keine entsprechenden Versicherungskosten. Auch der Betrieb einer eigenständigen Apotheke neben der Arztpraxis ist in Deutschland nicht zulässig (Apothekenpflicht).

Ärzteversichert berät Ärzte mit Medikamentenabgabe über optimalen und steuerlich effizienten Versicherungsschutz für die Praxisapotheke.

Versicherungskosten für die Praxisapotheke, Warenversicherung, Haftpflicht für Abgabefehler und Einbruchschutz, sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar und senken den steuerpflichtigen Gewinn direkt.

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