Alle betrieblich notwendigen Versicherungskosten einer Tagesklinik, von der Betriebshaftpflicht mit chirurgischer Erweiterung über die Elektronikversicherung für medizinische Geräte bis zur D&O-Versicherung für die Geschäftsführung, sind als Betriebsausgaben der Betreibergesellschaft vollständig steuerlich absetzbar. Bei Tageskliniken als GmbH werden diese Kosten vor der Körperschaftsteuer (15 %) und Gewerbesteuer abgezogen.
Hintergrund
Tageskliniken als Betreibergesellschaft (häufig GmbH oder GbR) haben umfangreiche Versicherungspflichten: neben der Betriebs- und Berufshaftpflicht auch Gebäude- und Inhaltsversicherungen, Elektronikversicherungen für OP-Geräte sowie Manager-Haftpflichtversicherungen (D&O) für die ärztliche und kaufmännische Geschäftsführung. All diese Prämien mindern das steuerpflichtige Ergebnis der Gesellschaft direkt.
Wann gilt das nicht?
Einzelne Belegarzte oder Honorarärzte, die in der Tagesklinik tätig sind, aber nicht Gesellschafter sind, können die Gesellschaftsversicherungen nicht selbst absetzen. Persönliche Berufshaftpflicht ist jedoch gesondert als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Ärzteversichert entwickelt maßgeschneiderte Versicherungskonzepte für Tageskliniken mit optimaler steuerlicher Strukturierung der Prämien.
Tageskliniken können alle betrieblich notwendigen Versicherungskosten, Haftpflicht, Geräteversicherung und D&O, vollständig als Betriebsausgaben absetzen und so das steuerpflichtige Ergebnis der Gesellschaft direkt senken.
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