Versicherungsprämien für Medizingeräte, Elektronikversicherung für MRT, CT, Ultraschall oder EKG-Geräte, sind als laufende Betriebsausgaben vollständig steuerlich absetzbar und mindern den Praxisgewinn im Jahr der Zahlung. Bei teuren Geräten mit Neuwertwert von 50.000 bis über 1 Million Euro können die jährlichen Prämien mehrere tausend Euro betragen und bieten damit erhebliches Steuersparpotenzial.
Hintergrund
Medizintechnische Geräte sind für Arztpraxen die größten Anlagegüter, entsprechend hoch ist der Absicherungsbedarf. Die Elektronikversicherung deckt Schäden durch Bedienungsfehler, technische Defekte, Überspannung und Vandalismus ab. Da diese Versicherung laufend anfällt und unmittelbar der Einkunftserzielung dient, ist sie steuerlich eine notwendige Betriebsausgabe. Bei Finanzierungsleasingverträgen für Medizingeräte ist die Versicherungspflicht oft Vertragsbestandteil.
Wann gilt das nicht?
Geräte, die privat mitgenutzt werden (z. B. im Homeofficebe bei Telemedizin), erfordern eine anteilige Aufteilung der Versicherungskosten. Bei geleasten Geräten trägt manchmal der Leasinggeber die Versicherung.
Ärzteversichert bietet spezialisierte Geräteversicherungspakete für Arztpraxen mit optimaler steuerlicher und technischer Absicherung.
Prämien für Medizingeräteversicherungen sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar, bei teuren Großgeräten wie MRT oder CT ergibt sich damit ein jährliches Steuersparpotenzial von mehreren tausend Euro.
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