Ärzte, die eine Physiotherapie-Praxis als eigenes Unternehmen oder als Abteilung ihrer Arztpraxis betreiben, können alle Versicherungskosten, Berufshaftpflicht für physiotherapeutische Behandlungen, Inventarversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung, vollständig als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Bei einer separaten GmbH-Struktur werden die Prämien vor der Körperschaftsteuer abgezogen.

Hintergrund

Die Kombination aus Arztpraxis und Physiotherapie ist zunehmend verbreitet, insbesondere in orthopädischen, sportmedizinischen und neurologischen Praxen. Steuerlich sind die Versicherungskosten der Physiotherapie dem jeweiligen Betriebsteil zuzuordnen. Besonders die Berufshaftpflicht muss die spezifischen Behandlungsrisiken (z. B. Manipulation der Wirbelsäule) abdecken und ist dann vollständig absetzbar. Eine klare buchhalterische Trennung der Einheiten vereinfacht die steuerliche Zuordnung.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die lediglich Physiotherapie verordnen, aber keine eigene Physiotherapie-Praxis betreiben, haben keine eigenen Versicherungskosten für diesen Bereich. Bei Kooperationsmodellen ohne eigene Betriebsstätte gelten andere Regeln.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte mit integrierten Therapieangeboten beim Aufbau einer steuerlich optimalen Versicherungsstruktur für alle Betriebsteile.

Ärzte mit eigener Physiotherapie-Praxis können alle betrieblichen Versicherungskosten für diesen Bereich, Haftpflicht, Inventarschutz und Betriebsunterbrechung, vollständig als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

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