Reha-Kliniken als Betreibergesellschaft können alle betrieblich notwendigen Versicherungskosten, von der Betriebshaftpflicht mit Patientenrisiko über die D&O-Versicherung für die ärztliche Leitung bis zur Cyberversicherung für digitale Patientendaten, vollständig als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Diese Kosten mindern das steuerpflichtige Ergebnis der Gesellschaft vor Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
Hintergrund
Reha-Kliniken unterliegen komplexen Versicherungsanforderungen: Die stationäre Behandlung über mehrere Wochen erhöht das Haftungsrisiko gegenüber ambulanten Einrichtungen erheblich. Neben der Betriebshaftpflicht sind Gebäude- und Inhaltsversicherungen für umfangreiche Therapieeinrichtungen, Elektronikversicherungen für medizintechnische Großgeräte und eine D&O-Versicherung für die Geschäftsführung erforderlich. Alle diese Prämien sind als notwendige Betriebsausgaben anerkannt.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die lediglich als Konsiliarärzte in Reha-Kliniken tätig sind, können die Gesellschaftsversicherungen nicht selbst absetzen. Individuelle Berufshaftpflicht-Prämien sind dagegen als persönliche Betriebsausgaben abzugsfähig.
Ärzteversichert bietet spezialisierte Versicherungskonzepte für Reha-Kliniken, die alle steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten der Betreiberstruktur berücksichtigen.
Reha-Kliniken können alle betrieblichen Versicherungskosten vollständig als Betriebsausgaben absetzen, von der Betriebshaftpflicht über Geräteversicherungen bis zur D&O-Versicherung für die ärztliche Geschäftsführung.
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