Das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 73.800 Euro (2026) ermöglicht den Wechsel in die PKV und eröffnet steuerliche Vorteile: PKV-Beiträge sind als Sonderausgaben bis zur Basisabsicherung vollständig absetzbar, und durch den Wegfall der Arbeitgeberhälfte beim GKV-Beitrag steigt das netto verfügbare Einkommen für weitere Vorsorge. Ärzte als Freiberufler sind von der GKV-Pflicht grundsätzlich befreit.
Hintergrund
Die JAEG gilt nur für Arbeitnehmer. Niedergelassene Ärzte und Ärzte im Beamtenstatus unterliegen nicht der GKV-Pflichtversicherung. Für angestellte Ärzte ist der Wechsel in die PKV möglich, sobald ihr Gehalt die JAEG überschreitet. Steuerlich relevant: PKV-Beiträge für die Basisabsicherung (Äquivalent zur GKV-Leistung) sind vollständig als Sonderausgaben absetzbar; bei verheirateten Ärzten mit PKV-versichertem Ehepartner und Kindern können die abzugsfähigen Beträge erheblich sein.
Wann gilt das nicht?
Wer trotz Überschreiten der JAEG freiwillig in der GKV verbleibt, verliert den Kostenvorteil. Für Berufsanfänger unterhalb der JAEG ist der PKV-Wechsel nicht möglich; hier greift die GKV-Pflicht.
Ärzteversichert hilft angestellten Ärzten beim Überschreiten der JAEG, den optimalen Zeitpunkt für den PKV-Wechsel und die steuerlichen Folgen zu berechnen.
Das Überschreiten der GKV-Versicherungspflichtgrenze und der Wechsel in die PKV bietet Ärzten steuerliche Vorteile durch vollständig absetzbare Basisprämien als Sonderausgaben und mehr Flexibilität bei der Altersvorsorge.
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