Die Berechnung der Versorgungslücke, also der Differenz zwischen erwarteter Rente aus dem Versorgungswerk und gewünschtem Renteneinkommen, zeigt Ärzten präzise, wie viel sie steuerlich begünstigt zusätzlich ansparen müssen. Jeder zusätzliche Euro in steuerlich geförderte Altersvorsorge reduziert heute die Steuerlast und schließt morgen die Lücke.

Hintergrund

Viele Ärzte unterschätzen ihre Versorgungslücke: Das ärztliche Versorgungswerk deckt je nach Beitragsjahren und Rentenmodell typischerweise 50 bis 65 Prozent des letzten Aktiveinkommens. Bei einem Praxisinhaber mit 150.000 Euro Jahreseinkommen kann die monatliche Lücke 3.000 bis 5.000 Euro betragen. Die Berechnung ermöglicht es, gezielt steuerlich geförderte Instrumente einzusetzen: Basis-Rente (Sonderausgaben bis 29.344 Euro), freiwillige Mehrbeiträge zum Versorgungswerk und betriebliche Altersvorsorge.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die bereits mit 60 in Rente gehen möchten und hohe Kapitalreserven haben, benötigen möglicherweise keine weitere steuerlich geförderte Vorsorge. Auch im Ausland lebende Ärzte ohne deutsches Versorgungswerk müssen andere Berechnungsgrundlagen verwenden.

Ärzteversichert bietet eine kostenfreie Versorgungslückenberechnung und zeigt, welche steuerlich optimierten Instrumente die individuelle Lücke am effizientesten schließen.

Die Versorgungslückenberechnung zeigt Ärzten präzise, wie viel steuerlich geförderter Altersvorsorge fehlt, und ermöglicht so eine gezielte Nutzung von Sonderausgaben-Freibeträgen bis zu 29.344 Euro jährlich.

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