Die Wahl einer längeren Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung reduziert die monatliche Prämie deutlich, was den steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben-Betrag senkt, aber gleichzeitig mehr Beitragsersparnis generiert als der Steuervorteil verloren geht. Für Ärzte mit ausreichendem Krankentagegeld oder Praxisausfallversicherung ist eine 6- bis 12-monatige Karenzzeit steuerlich und wirtschaftlich sinnvoll.

Hintergrund

BU-Prämien sind als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) steuerlich absetzbar, allerdings konkurrieren sie mit PKV-Beiträgen um denselben Sonderausgaben-Topf. Da PKV-Beiträge oft bereits den Höchstbetrag ausschöpfen, hat der steuerliche Abzug von BU-Prämien für viele Ärzte nur begrenzten Effekt. Wirtschaftlich sinnvoller ist daher oft eine BU mit Karenzzeit: Die Prämienersparnis übersteigt den entgangenen Steuerabzug in der Regel deutlich. Die Wartezeit (vor Leistungsbeginn im ersten BU-Jahr) hat keine eigene steuerliche Relevanz.

Wann gilt das nicht?

Ärzte ohne ausreichende Liquiditätsreserven sollten keine zu lange Karenzzeit wählen, da sie die Einnahmeausfälle während der Karenzzeit selbst tragen müssen. Angestellte Ärzte mit Lohnfortzahlung können von Karenzzeiten über 6 Wochen profitieren.

Ärzteversichert berechnet für jeden Arzt individuell, welche Karenzzeit unter steuerlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimal ist.

Eine längere BU-Karenzzeit senkt die Prämie und damit die steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben, doch die Prämienersparnis überwiegt bei Ärzten mit ausreichend Liquiditätsreserven in der Regel den entgangenen Steuereffekt.

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