Alle Ausgaben für das Wartezeiten-Management einer Arztpraxis, digitale Terminplanungs-Software, Wartezimmer-Ausstattung, Patientenrufsysteme und Personal für die Terminplanung, sind als Betriebsausgaben vollständig steuerlich absetzbar und mindern den steuerpflichtigen Praxisgewinn. Digitale Lösungen können als Software sofort oder über 3 Jahre abgeschrieben werden.

Hintergrund

Effizientes Wartezeiten-Management steigert nicht nur die Patientenzufriedenheit, sondern optimiert auch den Praxisdurchsatz und damit den Umsatz. Investitionen in Online-Buchungssysteme (Abonnementgebühren sind sofort abzugsfähig), Patientenmanagementsoftware (ebenfalls sofort) und Ausstattung des Wartezimmers (Abschreibung über Nutzungsdauer) sind steuerlich klar dem Praxisbetrieb zuzuordnen. Moderne Terminplanungssysteme kosten typischerweise 100 bis 500 Euro monatlich, vollständig absetzbar.

Wann gilt das nicht?

Ausgaben für Wartezeiten-Management, die überwiegend ästhetischen Zwecken dienen (z. B. hochwertige Kunstinstallationen im Wartezimmer), können nur eingeschränkt als Betriebsausgaben anerkannt werden. Bei gemischt genutzten Räumen ist eine anteilige Zuordnung erforderlich.

Ärzteversichert informiert Ärzte über alle steuerlich relevanten Praxisinvestitionen und hilft bei der optimalen Gestaltung von Betriebsausgaben.

Alle Ausgaben für Wartezeiten-Management, Software, Personal, Ausstattung, sind vollständig als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und senken den steuerpflichtigen Praxisgewinn direkt.

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