Ein Wechsel von der GKV in die PKV bietet Ärzten steuerliche Vorteile, weil PKV-Beiträge für die Basisabsicherung (Äquivalent zum GKV-Leistungsniveau) vollständig als Sonderausgaben absetzbar sind, ohne die Begrenzung durch den GKV-Arbeitgeberanteil, der bei Selbständigen entfällt. Zusätzlich profitieren niedergelassene Ärzte von entfallenden GKV-Beiträgen auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen.

Hintergrund

In der GKV werden Pflichtbeiträge auf alle Einkommensarten erhoben (nicht nur auf Lohn), was für Ärzte mit Miet- und Kapitaleinkünften teuer werden kann. In der PKV gibt es keine einkommensabhängigen Beiträge, der Beitrag ist risikobezogen (Alter, Gesundheitszustand). Steuerlich: PKV-Basisprämien sind als Sonderausgaben absetzbar; ein verheirateter Arzt mit PKV-versicherter Familie und Kindern kann deutlich höhere Sonderausgaben geltend machen als in der GKV.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die in der GKV verbleiben möchten (z. B. aus familiären Gründen), können die PKV-Steuervorteile nicht nutzen. Ein Rückwechsel von PKV zur GKV ist für ältere Ärzte oder bei Vorerkrankungen oft nicht möglich oder sehr teuer.

Ärzteversichert berechnet für jeden Arzt individuell, ob der PKV-Wechsel unter steuerlichen und versicherungstechnischen Gesichtspunkten vorteilhaft ist.

Der Wechsel in die PKV bietet Ärzten steuerliche Vorteile durch vollständig absetzbare Basisprämien als Sonderausgaben, besonders attraktiv für Selbständige ohne GKV-Arbeitgeberanteil und mit Einkünften aus mehreren Quellen.

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