Eine professionelle Zahnarztpraxis-Bewertung bildet die Grundlage für die steuerliche Gestaltung beim Praxisverkauf: Wird der Kaufpreis optimal auf Anlagevermögen, Goodwill und Patientenstamm aufgeteilt, können Käufer und Verkäufer steuerliche Vorteile maximieren, der Verkäufer durch den Freibetrag nach §16 EStG, der Käufer durch höhere Abschreibungspotenziale. Gutachterkosten für die Bewertung sind als Betriebsausgaben absetzbar.
Hintergrund
Beim Zahnarztpraxis-Kauf zahlt der Erwerber in der Regel einen Kaufpreis, der aus materiellen Wirtschaftsgütern (Behandlungseinheiten, Geräte) und immateriellen Werten (Goodwill, Patientenstamm) besteht. Steuerlich entscheidend: Materielle Güter sind über die Nutzungsdauer abzuschreiben; der Goodwill kann über 15 Jahre abgeschrieben werden. Eine präzise Kaufpreisaufteilung, die durch ein Gutachten belegt ist, gibt dem Käufer mehr Abschreibungsvolumen und dem Verkäufer steuerliche Planungssicherheit.
Wann gilt das nicht?
Bei Praxisübergaben innerhalb der Familie (z. B. Schenkung) gelten andere steuerliche Regeln (Schenkungsteuer, kein Betriebsveräußerungsgewinn). Auch bei reiner Praxisauflösung ohne Verkauf entfallen die steuerlichen Gestaltungsoptionen.
Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, Praxisbewertung und steuerliche Strukturierung des Kaufpreises frühzeitig mit Fachberater und Steuerberater zu koordinieren.
Eine professionelle Zahnarztpraxis-Bewertung ermöglicht die steueroptimale Kaufpreisaufteilung auf materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, der Käufer erhält mehr Abschreibungspotenzial, der Verkäufer Planungssicherheit beim Veräußerungsgewinn.
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