2026 setzen Finanzbehörden bei Arztpraxis-Betriebsprüfungen verstärkt auf digitale Datenanalysen (IDEA-Prüfungen) und prüfen insbesondere GoBD-Konformität von Praxisverwaltungssystemen, Kassenbelegen und IGeL-Abrechnungen. Arztpraxen, die ihre Daten nicht korrekt und vollständig digital vorhalten, riskieren Hinzuschätzungen und Steuernachzahlungen.
Hintergrund
Die wichtigste Änderung 2026: Die Finanzbehörden nutzen zunehmend Software (IDEA), um Praxisabrechnungsdaten auf Plausibilität und Lücken zu prüfen. Typische Prüfungsfoci in Arztpraxen: korrekte Abgrenzung von GKV- und IGeL-Einnahmen, vollständige Kassenführung bei Barzahlungen, plausible Betriebsausgaben-Quoten und Fahrtenbücher bei Dienstwagen. Praxen mit zertifizierten GoBD-konformen Softwaresystemen und vollständiger Belegarchivierung stehen deutlich besser da.
Wann gilt das nicht?
Arztpraxen ohne Barzahlungsverkehr (rein elektronische Abrechnung über KV und Privatliquidationsunternehmen) haben ein geringeres Prüfungsrisiko. Auch prüfungsnaive Praxen mit unauffälligen Durchschnittswerten werden seltener geprüft.
Ärzteversichert empfiehlt, auch die Rechtsschutzversicherung auf Deckung von Steuerprüfungs-Kosten zu prüfen, eine steuerrechtliche Rechtsschutzversicherung deckt Beratungs- und Rechtsvertretungskosten im Betriebsprüfungsverfahren.
2026 prüfen Finanzbehörden Arztpraxen verstärkt digital mit IDEA-Software; GoBD-konforme Datenhaltung und vollständige Belegarchivierung sind der wichtigste Schutz vor Hinzuschätzungen.
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