2026 steigt der einmalige Sonderausgabenabzug für Zuwendungen in das Stiftungskapital auf bis zu 1 Million Euro innerhalb von 10 Jahren, eine Verbesserung für Ärzte, die eine eigene gemeinnützige Stiftung gründen oder bestehende aufstocken wollen. Gemeinnützige Stiftungen sind weiterhin von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit und ermöglichen steueroptimierte Vermögensnachfolge.

Hintergrund

Für Ärzte mit größerem Vermögen ist die Stiftungsgründung 2026 attraktiver denn je: Der erhöhte Sonderausgabenabzug bei der Stiftungserstausstattung ermöglicht eine erhebliche Einkommensteuerersparnis im Gründungsjahr. Zusätzlich: Laufende Spenden an die eigene Stiftung können jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Für Ärzte, die medizinische Forschung oder Bildung fördern wollen, bietet die Stiftung ein steuerlich besonders effizientes Instrument.

Wann gilt das nicht?

Familienstiftungen ohne gemeinnützige Zwecke sind steuerlich wesentlich ungünstiger als gemeinnützige Stiftungen. Für Ärzte mit Vermögen unter 500.000 Euro ist der Verwaltungsaufwand einer eigenen Stiftung oft höher als der steuerliche Nutzen.

Ärzteversichert informiert Ärzte über die steuerlichen Möglichkeiten von Stiftungen im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung.

2026 ermöglicht der erhöhte Stiftungsfreibetrag von 1 Million Euro erhebliche Einkommensteuerersparnisse bei der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung; für Ärzte mit größerem Vermögen ist die Stiftung ein effizientes steuerliches Instrument.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →