Ärzte mit eigener gemeinnütziger Stiftung berichten übereinstimmend: Die steuerlichen Vorteile durch einmalige Sonderausgaben-Abzüge und laufende Spendenabzüge können erheblich sein; gleichzeitig erfordert eine Stiftung jährliche Steuererklärungen, Rechenschaftsberichte und Verwendungsnachweise für Fördergelder, was ohne Fachunterstützung kaum zu bewältigen ist. Der Tipp: Mindestkapital von 100.000 Euro einplanen und einen auf Stiftungsrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen.

Hintergrund

Ärzte, die eine Stiftung gegründet haben, nennen als wichtigste Erkenntnisse: Erstens, der Stiftungszweck muss sorgfältig formuliert sein, um dauerhaft Gemeinnützigkeit zu sichern. Zweitens, das eingebrachte Stiftungskapital ist dauerhaft gebunden und nicht mehr für persönliche Zwecke verfügbar. Drittens, die laufenden Verwaltungskosten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Verwaltungspersonal) betragen typischerweise 5.000 bis 20.000 Euro jährlich und sind als Stiftungsausgaben zu tragen, nicht als persönliche Betriebsausgaben.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte, die kurzfristig Kapital benötigen oder noch in der Vermögensaufbauphase sind, ist eine Stiftungsgründung zu früh. Familienstiftungen sind steuerlich deutlich weniger vorteilhaft als gemeinnützige Stiftungen.

Ärzteversichert empfiehlt, die Stiftungsplanung gemeinsam mit einem auf Mediziner spezialisierten Vermögensberater und Steuerrechtsanwalt zu entwickeln.

Ärzte mit eigener Stiftung empfehlen: Mindestkapital von 100.000 Euro einplanen, spezialisierte Beratung hinzuziehen und den Verwaltungsaufwand realistisch einschätzen, die steuerlichen Vorteile sind erheblich, aber die Bindung des Kapitals ist dauerhaft.

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