Eine gemeinnützige Stiftung bietet Ärzten erhebliche Vorteile: Steuerbefreiung des Stiftungsvermögens, hohe Sonderausgaben-Abzüge bei der Gründung, erbschaftsteuerfreie Vermögensübertragung auf die Stiftung und nachhaltiges Wirken nach dem Tod; die Nachteile sind die dauerhafte Bindung des eingebrachten Kapitals, hoher Verwaltungsaufwand und strenge Anforderungen an die gemeinnützige Zweckverwirklichung.
Hintergrund
Vorteile im Detail: Einmaliger Sonderausgabenabzug bis 1 Million Euro bei Stiftungsgründung, laufende Spendenabzüge bis 20 Prozent der Einkünfte, Befreiung von Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Übertragung an gemeinnützige Stiftung, gesellschaftliches Ansehen. Nachteile: Das Stiftungskapital ist unwiderruflich gebunden (keine Rücknahme), jährliche Verwaltungskosten von 5.000 bis 30.000 Euro, Aufsicht durch staatliche Stiftungsbehörden, strenge Buchführungs- und Berichtspflichten. Für Ärzte mit Vermögen unter 500.000 Euro ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis oft ungünstig.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte in der Vermögensaufbauphase oder mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf ist eine Stiftung keine geeignete Lösung. Familienstiftungen (nicht gemeinnützig) unterliegen der Erbersatzsteuer alle 30 Jahre und sind steuerlich deutlich ungünstiger.
Ärzteversichert empfiehlt, vor einer Stiftungsgründung alle Vor- und Nachteile gemeinsam mit einem spezialisierten Berater für Ärztevermögen abzuwägen.
Eine Stiftung bietet Ärzten erhebliche Steuervorteile und Vermögenssicherung, geeignet ab einem dauerhaft verfügbaren Kapital von 500.000 Euro; das eingebrachte Vermögen ist unwiderruflich gebunden und erfordert dauerhaften Verwaltungsaufwand.
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