Ärzte, die eine eigene Stiftung gegründet haben, berichten: Der steuerliche Soforteffekt durch den Sonderausgabenabzug beim Gründungsjahr war erheblich; wichtiger Tipp ist es, den Stiftungszweck nicht zu eng zu formulieren (Flexibilität für zukünftige Förderaktivitäten), ausreichend Verwaltungskapital einzuplanen und von Beginn an eine professionelle Stiftungsverwaltung einzurichten. Mindestkapital für eine selbstverwaltete Stiftung: 100.000 Euro.

Hintergrund

Aus Erfahrungen stiftungsgründender Ärzte: Häufige Fehler sind zu enge Zweckdefinitionen (die späterhin eine teure Satzungsänderung erfordern), unterschätzte Verwaltungskosten (insbesondere für jährliche Steuererklärung und Rechenschaftsbericht) und fehlende Nachfolgeplanung für den Stiftungsvorstand. Positiv: Viele Ärzte berichten von großer persönlicher Befriedigung durch das gemeinnützige Wirken und von erheblichen Steuereinsparungen im Gründungsjahr, die die laufenden Kosten für viele Jahre kompensieren.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte mit weniger als 100.000 Euro frei verfügbarem Kapital oder ohne klare gemeinnützige Vision ist eine Stiftungsgründung nicht zu empfehlen. Alternativlösungen wie Zustiftungen in bestehende Stiftungen oder Spenden an gemeinnützige Organisationen sind ebenfalls steuerlich begünstigt.

Ärzteversichert unterstützt bei der Vernetzung mit auf Ärzte spezialisierten Stiftungsberatern und informiert über die Versicherungsaspekte einer eigenen Stiftung.

Erfahrene Ärzte empfehlen bei der Stiftungsgründung: Stiftungszweck flexibel formulieren, mindestens 100.000 Euro Startkapital einplanen und professionelle Verwaltung von Beginn an, der steuerliche Soforteffekt im Gründungsjahr kann erheblich sein.

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