Die Stiftungsgründung bietet Ärzten klare Vorteile: einmaliger Sonderausgaben-Abzug bis 1 Million Euro, dauerhafte Erbschaft- und Schenkungsteuerfreiheit für das Stiftungsvermögen und die Möglichkeit, durch gemeinnütziges Wirken gesellschaftlich Verantwortung zu übernehmen. Nachteile sind das unwiderrufliche Kapitalengagement (mindestens 100.000 Euro) und jährliche Verwaltungs- und Berichtspflichten.

Hintergrund

Vorteile der Stiftungsgründung: steuerfreies Wachstum des Stiftungsvermögens (keine Ertragsteuern für gemeinnützige Stiftungen), schrittweise Übertragung von Praxisvermögen mit Steuervorteilen, ideeller Nutzen durch Förderung von Forschung oder medizinischer Bildung, Namensgebung und Ansehen. Nachteile: einmalig gebundenes Kapital (nicht rückholbar), keine Verwendung für persönliche Zwecke mehr, Behördenaufsicht, jährliche Steuererklärung und Verwendungsnachweis, mögliche Haftung des Stiftungsvorstands.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in frühen Karrierephasen oder mit Liquiditätsbedarf sollten keine Stiftung gründen. Eine Zustiftung in eine bestehende Stiftung bietet viele steuerliche Vorteile ohne eigenen Verwaltungsaufwand und ist die bessere Alternative für kleinere Beträge.

Ärzteversichert empfiehlt, die Stiftungsgründung als Teil der langfristigen Vermögens- und Nachlassplanung zu betrachten und frühzeitig spezialisierte Beratung zu suchen.

Die Stiftungsgründung bietet Ärzten erhebliche Steuervorteile (bis 1 Million Euro Sofortabzug, erbschaftsteuerfreies Stiftungsvermögen), erfordert aber mindestens 100.000 Euro dauerhaft gebundenes Kapital und professionelle Verwaltungsstrukturen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →