Ärzte, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchlaufen haben, empfehlen übereinstimmend: Sofort bei Ermittlungsaufnahme einen auf Medizinstrafrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen, keine Aussagen gegenüber Ermittlern ohne anwaltliche Begleitung machen und eine strafrechtliche Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Die Strafverfolgungskosten können schnell 50.000 bis 200.000 Euro erreichen.

Hintergrund

Aus Erfahrungsberichten betroffener Ärzte: Das häufigste Problem ist die irrtümliche Annahme, Ermittlungen durch freiwillige Kooperation beschleunigen oder verhindern zu können. Ein strafrechtlich erfahrener Fachanwalt für Medizinrecht ist unverzichtbar. Praxen, die Compliance-Systeme implementiert haben (interne Abrechnungsprüfung, Schulungen zu §299a StGB), waren deutlich besser vor Verdachtsanzeigen geschützt. Die Strafrechtsschutzversicherung deckt Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vereinbarten Summe.

Wann gilt das nicht?

Für rein angestellte Ärzte ohne eigene Geschäftsführungsfunktion ist das Strafrechtsrisiko deutlich niedriger als für Niedergelassene. Allerdings können auch Klinikärzte (z. B. als Chefarzt bei Wahlleistungsabrechnungen) in Ermittlungsverfahren geraten.

Ärzteversichert bietet spezialisierte Rechtsschutzpakete für Ärzte, die auch strafrechtliche Absicherung einschließen und deren Prämien als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind.

Der wichtigste Tipp betroffener Ärzte bei strafrechtlichen Ermittlungen: Sofort einen Fachanwalt für Medizinstrafrecht hinzuziehen, keine Aussagen ohne anwaltliche Begleitung und eine vorsorgende Strafrechtsschutzversicherung.

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