Eine strafrechtliche Rechtsschutzversicherung bietet Ärzten den Vorteil, dass bei einem Ermittlungsverfahren (auch wenn es eingestellt wird) Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 500.000 Euro abgedeckt werden; der Nachteil ist, dass Vorsatztaten ausgeschlossen sind und die Prämien bei Ärzten mit hohem Risikoprofil erheblich sein können. Die Prämien selbst sind als Betriebsausgaben vollständig absetzbar.
Hintergrund
Die Vorteile einer Strafrechtsschutzversicherung für Ärzte: Deckung für Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren wegen Abrechnungsbetrug, Bestechung im Gesundheitswesen oder Körperverletzung; Kostenübernahme bei unberechtigten Anschuldigungen; Zugang zu spezialisierten Anwälten über das Versicherungsnetzwerk. Nachteile: Vorsätzliche Straftaten sind ausgeschlossen (keine Deckung bei absichtlichem Betrug); Wartezeiten können gelten; bei bekannten Risiken aus der Vorversicherungszeit können Ausschlüsse greifen; Prämienkosten für Ärzte in Hochrisikobereichen.
Wann gilt das nicht?
Für angestellte Ärzte, die vom Arbeitgeber durch eine Betriebsrechtsschutzversicherung abgedeckt sind, ist eine eigene strafrechtliche Rechtsschutzversicherung möglicherweise nicht notwendig. Auch bei Niedrigrisikoärzten ohne eigene Abrechnung kann die Priorität niedriger sein.
Ärzteversichert vergleicht die Angebote spezialisierter Rechtsschutzversicherer für Ärzte und findet die optimale Kombination aus Schutzumfang, Ausschlüssen und Prämie.
Eine strafrechtliche Rechtsschutzversicherung schützt Ärzte vor Kosten von bis zu 500.000 Euro in Ermittlungsverfahren; die Prämien sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar, Vorsatztaten sind jedoch ausgeschlossen.
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