Das Strahlenschutzgesetz bietet klare Vorteile: einheitliche Sicherheitsstandards schützen Patienten und Personal vor übermäßiger Strahlenexposition und schaffen Rechtssicherheit für Praxen, die die Anforderungen erfüllen. Nachteile sind der erhebliche Verwaltungs- und Kostenaufwand durch Sachverständigenprüfungen, Pflichtfortbildungen und Dokumentationspflichten, die für kleine Praxen belastend sein können.
Hintergrund
Vorteile für Arztpraxen: Klare Rechtsgrundlage minimiert Haftungsrisiken, standardisierte Gerätekalibrierungen sichern Diagnosequalität, zertifizierte Strahlenschutzbeauftragte schaffen Kompetenz und Rechtssicherheit. Nachteile: Jährliche Sachverständigenprüfungen (ca. 500 bis 2.000 Euro pro Gerät), regelmäßige Pflichtfortbildungen für Strahlenschutzbeauftragte (ca. 200 bis 400 Euro), umfangreiche Dokumentationspflichten (Strahlenexpositionsnachweise, Gerätebücher). Alle diese Kosten sind steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar, mindern aber die Liquidität der Praxis.
Wann gilt das nicht?
Praxen ohne eigene radiologische Geräte haben keine Pflichten nach dem Strahlenschutzgesetz für Betreiber und damit weder Vorteile noch Nachteile dieser Regulierung.
Ärzteversichert hilft Praxen mit radiologischer Ausstattung, die Compliance-Kosten durch optimale Versicherungsstrukturen und steuerliche Einordnung zu minimieren.
Das Strahlenschutzgesetz schafft Rechtssicherheit und Qualitätsstandards für Praxen mit radiologischer Ausstattung; die damit verbundenen Kosten für Prüfungen und Fortbildungen sind steuerlich vollständig als Betriebsausgaben absetzbar.
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