2026 steigt der Beitrag für die studentische GKV-Versicherung auf ca. 100 bis 110 Euro monatlich (inkl. Pflegeversicherung); Medizinstudierende können diese Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, sofern sie eigene steuerpflichtige Einkünfte (z. B. aus einem Studentenjob oder Nebentätigkeit als Sanitäter) erzielen. Ohne eigenes Einkommen über dem Grundfreibetrag entfalten die Sonderausgaben keine steuerliche Wirkung.
Hintergrund
Für Medizinstudierende relevante Änderungen 2026: Die GKV-Beiträge für Studierende werden wie alle GKV-Beiträge angepasst; der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 Prozent plus kassenindividueller Zusatzbeitrag. Medizinstudenten im Praktischen Jahr (PJ) erhalten häufig Aufwandsentschädigungen, die steuerlich relevant sein können. Auch die Familienversicherung (kostenfreie Mitversicherung bei Eltern bis 25 Jahre) endet mit Überschreiten der Einkommensgrenze (530 Euro monatlich 2026).
Wann gilt das nicht?
Medizinstudierende ohne eigenes Einkommen können GKV-Beiträge steuerlich nicht absetzen, da kein steuerpflichtiges Einkommen vorliegt. Bei Exmatrikulation endet die studentische Beitragspflicht.
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Der studentische GKV-Beitrag von ca. 100 Euro monatlich ist für Medizinstudierende mit eigenem steuerpflichtigen Einkommen als Sonderausgaben absetzbar; ohne eigenes Einkommen fehlt die steuerliche Grundlage für den Abzug.
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