Ärzte, die erfolgreich auf Teilzeit gewechselt haben, empfehlen: Den Teilzeitantrag mindestens drei Monate im Voraus schriftlich mit konkretem Stundenmodell stellen, die Weiterbildungszeiten (Facharztanerkennung) vorab schriftlich bestätigen lassen und unmittelbar nach dem Wechsel BU-Rente und Versorgungswerk-Beiträge anpassen.

Hintergrund

Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Viele Ärzte vergessen, nach dem Wechsel in Teilzeit ihre BU-Versicherung anzupassen, die BU-Rente bleibt auf dem alten (zu hohen) Niveau, was zu Überversicherung führt, oder sie wurde unterschätzt und deckt das reduzierte Einkommen nicht mehr ab. In der Facharztweiterbildung in Teilzeit ist die schriftliche Bestätigung der Weiterzählzeiten durch die Klinik essentiell für die spätere Facharztanerkennung.

Wann gilt das nicht?

Niedergelassene Ärzte als Praxisinhaber haben keine Tarifvertragsregelungen zu beachten; für sie gelten eigene Optimierungsstrategien bei Teilzeit. Bei Teilzeit in einer BAG sind gesellschaftsvertragliche Regelungen zu prüfen.

Ärzteversichert begleitet Ärzte beim Wechsel in Teilzeit und überprüft kostenlos, ob BU-Absicherung und Altersvorsorge zur neuen Teilzeitsituation passen.

Beim Wechsel in Teilzeit sollten Ärzte Weiterbildungszeiten schriftlich bestätigen lassen und sofort BU-Rente sowie Versorgungswerk-Beiträge auf das neue Einkommen anpassen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →