2026 verpflichtet das DIGIG (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz) alle Praxen zur Nutzung der ePA 3.0; Konnektoren müssen auf den neuen Standard aktualisiert und der TI-Anschluss aufrechterhalten werden, da bei Nichtteilnahme Honorarabzüge von 2,5 Prozent drohen.
Hintergrund
Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen digital. Ab 2026 ist die befüllte ePA Standard; Praxen, die keine strukturierten Daten in die ePA eintragen können, riskieren Sanktionen durch die KV. Zudem werden E-Rezept-Pflicht und digitale Krankschreibung (eAU) vollständig in die TI-Prozesse integriert.
Wann gilt das nicht?
Privatärztliche Praxen ohne GKV-Zulassung unterliegen nicht dem KV-Honorarabzug, müssen aber für PKV-Patienten auf Wunsch ebenfalls TI-Dienste anbieten. In Ausnahmefällen (technische Störungen, Nachweisbarkeit) kann die KV von Honorarabzügen absehen.
Ärzteversichert informiert niedergelassene Ärzte über finanzielle und versicherungsrechtliche Auswirkungen der TI-Pflichten auf die Praxisführung.
2026 wird die ePA 3.0 verpflichtend für alle Praxen; fehlende TI-Anbindung führt zu KV-Honorarabzügen von 2,5 Prozent, technische Updates müssen rechtzeitig eingeplant werden.
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