Niedergelassene Ärzte mit langjähriger TI-Erfahrung empfehlen: Alle TI-Kosten (Konnektor, Kartenterminals, Serviceverträge) vollständig als Betriebsausgaben nach §4 Abs. 4 EStG absetzen, Serviceverträge mit garantierten Reaktionszeiten abschließen und Konnektor-Lebenszyklen (ca. 5 Jahre) im Praxisbudget einplanen.

Hintergrund

In der Praxis zeigt sich: Konnektoren fallen oft zu kritischen Zeitpunkten aus, und ohne Servicevertrag mit SLA sind Praxen tagelang ohne TI. Die KV-Pauschalen für TI decken die tatsächlichen Kosten in der Regel nicht vollständig ab; der Differenzbetrag ist steuerlich abzugsfähig. Kartenterminals für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) müssen regelmäßig aktualisiert werden.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit eigenem IT-Fachmann im Haus können Serviceverträge günstiger gestalten. Für sehr kleine Praxen (Einzelkämpfer) sind All-inclusive-TI-Pakete der KV-Dienstleister oft wirtschaftlicher als individuelle Verträge.

Ärzteversichert berät niedergelassene Ärzte zu steuerlichen Optimierungen im Bereich Praxis-IT und digitaler Infrastruktur.

TI-Kosten sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar; Serviceverträge mit garantierten Reaktionszeiten und eingeplante Konnektor-Erneuerungszyklen schützen vor kostspieligen Praxisausfällen.

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