Ärzte mit mehrjähriger Telemedizin-Praxis empfehlen: Videosprechstunden mit Datum, Dauer und Diagnose vollständig in der Akte dokumentieren, ausschließlich gematik-zertifizierte Plattformen nutzen und die GOP 01439 konsequent mit Gebührenordnungspositionen für erbrachte Fachleistungen kombinieren.
Hintergrund
Häufiger Fehler: Ärzte rechnen Videosprechstunden ab, ohne die technische Plattformzertifizierung nachzuweisen, das führt zu KV-Rückforderungen. Die Kombination aus Grundpauschale und Telemedizin-Ziffer ist bei korrekter Dokumentation zulässig. Für Privatpatienten (GOÄ) sollte die Abrechnung telemedizinischer Leistungen vorab mit dem Patienten schriftlich vereinbart werden, da Videoberatungen bislang nur analog abgerechnet werden dürfen.
Wann gilt das nicht?
Reine asynchrone Beratungen per E-Mail oder SMS ohne Videokontakt sind nicht nach den Videosprechstunden-Ziffern abrechenbar. Für Notfalltelemedizin gelten eigene Regelungen.
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Für die korrekte Telemedizin-Abrechnung sind gematik-zertifizierte Plattformen, vollständige Dokumentation und die richtige Kombination der EBM-Ziffern entscheidend, Fehler führen zu KV-Rückforderungen.
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