Die Telemedizin-Erstattung bietet Patienten den Vorteil, medizinische Beratung ohne Anreisekosten und häufig ohne Zuzahlung zu erhalten; der wesentliche Nachteil ist die uneinheitliche PKV-Erstattung, die bei Analogziffern-Abrechnungen zu Ablehnungen führen kann.
Hintergrund
Im GKV-Bereich sind Telemedizin-Leistungen bei approbierten Ärzten grundsätzlich erstattungsfähig; Wartezeiten entfallen oft, was die Patientenzufriedenheit steigert. Bei PKV-Patienten variiert die Erstattungsquote erheblich je nach Tarif: Premiumtarife erstatten vollständig, Selbstbehalttarife erstatten möglicherweise nichts unterhalb der Selbstbeteiligungsgrenze.
Wann gilt das nicht?
Für nicht approbierte Anbieter (reine App-Dienste ohne Arztkontakt) gibt es keine Erstattungspflicht. Telemedizin im Ausland wird von deutschen Kassen nur in Notfällen erstattet.
Ärzteversichert berät PKV-Versicherte bei der Tarifauswahl: Moderne PKV-Tarife mit Telemedizin-Klausel sichern die vollständige Erstattung digitaler Arzt-Kontakte.
Telemedizin-Erstattung ist im GKV-Bereich gesetzlich geregelt; bei PKV-Patienten hängt die vollständige Erstattung vom Tarif ab, modernes PKV mit Telemedizin-Klausel empfehlenswert.
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