Ärzte, die sich mit ihrer Nachfolgeplanung beschäftigt haben, empfehlen: Testament und Praxisnachfolge immer zusammen planen, eine notarielle Vorsorgevollmacht für den Krankheitsfall aufsetzen und das Testament bei wesentlichen Vermögensänderungen (Praxiswertsteigerung, Immobilienkauf) aktualisieren.

Hintergrund

Erfahrungen aus der Praxis: Ärzte, die kein Testament haben, hinterlassen ihren Erben oft erhebliche Streitigkeiten über die Praxisnachfolge, da die gesetzliche Erbfolge die Praxis häufig auf mehrere Erben aufteilt, von denen keiner approbiert ist. Notarielle Testamente mit klarer Praxis-Zuweisungsklausel und Erbausgleichsregelung (Abfindung der anderen Erben aus privatem Vermögen) sind die praxistauglichste Lösung.

Wann gilt das nicht?

Ärzte im Angestelltenverhältnis ohne Betriebsvermögen können mit einem handschriftlichen Testament die wesentlichen Regelungen treffen; ein Notar ist hier nicht zwingend erforderlich.

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Niedergelassene Ärzte sollten Testament und Praxisnachfolge gemeinsam notariell regeln; die Aufteilung der Praxis auf mehrere nicht-approbierte Erben nach gesetzlicher Erbfolge ist der häufigste und vermeidbare Fehler.

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