Ein Testament bietet Ärzten den entscheidenden Vorteil, die Praxisnachfolge gezielt zu regeln, Pflichtteilsansprüche steueroptimiert abzufinden und Praxisvermögen nicht durch gesetzliche Erbfolge zu zersplittern; der einzige Nachteil ist der zeitliche und finanzielle Aufwand für die notarielle Erstellung.
Hintergrund
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Ehepartner und Kinder erben zu gleichen Teilen. Für eine Arztpraxis bedeutet das in der Praxis oft die Auflösung, da Erben die Approbation fehlt. Mit einem Testament kann der Arzt einen approbierten Nachfolger als Erben einsetzen, die anderen Erben durch Vermächtnis aus Privatvermögen abfinden und Erbschaftsteuer durch Freibetragsnutzung optimieren.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte ohne Praxisvermögen haben geringere Komplexität bei der Nachlassplanung; hier kann ein einfaches handschriftliches Testament ausreichen. Bei sehr kleinen Nachlässen übersteigt der Notaraufwand den Nutzen nicht.
Ärzteversichert hilft niedergelassenen Ärzten, den richtigen Spezialisten für Testamentsgestaltung und Praxisnachfolge zu finden.
Ein notarielles Testament mit klarer Praxisnachfolgeregelung ist für jeden niedergelassenen Arzt unverzichtbar; die gesetzliche Erbfolge führt ohne Testament zur Praxisauflösung mangels Approbation der Erben.
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