2026 gibt es keine bundesgesetzlichen Änderungen bei der Tierhalterhaftpflicht; steigende Schadensurteile bei Personenschäden durch Tiere (insbesondere Hunde und Pferde) machen aber eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personenschäden zur Mindestempfehlung.
Hintergrund
Die Tierhalterhaftpflicht ist in Deutschland für Hundehalter in mehreren Bundesländern (z. B. Bayern, Berlin, Hamburg) Pflicht; für Pferdehalter gilt dies in bestimmten Bundesländern ebenfalls. Ärzte, die sowohl privat als auch beruflich haftpflichtig abgesichert sind, sollten sicherstellen, dass die Tierhalterhaftpflicht nicht in die private Haftpflicht integriert ist, sondern als eigenständige Police mit ausreichender Deckungssumme besteht.
Wann gilt das nicht?
Für Kleintiere (Katzen, Kleinnager) ist in Deutschland keine Tierhalterhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben; private Haftpflichtversicherungen schließen Tierhalterrisiken für Kleintiere oft ein.
Ärzteversichert stellt sicher, dass ärztliche Versicherungskonzepte die privaten Risiken wie Tierhalterhaftpflicht vollständig abdecken.
Für Hunde- und Pferdehalter unter Ärzten ist eine separate Tierhalterhaftpflicht mit mindestens 10 Millionen Euro Deckungssumme für Personenschäden empfehlenswert; 2026 gibt es keine gesetzlichen Neuerungen.
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