Ärzte, die Erfahrungen mit Schadensfällen durch ihre Tiere gemacht haben, empfehlen: Tierhalterhaftpflicht immer separat und nicht als Einschluss in der privaten Haftpflicht abschließen, da bei Schadensfällen die separate Police deutlich schneller reguliert; die Deckungssumme für Personenschäden sollte mindestens 10 Millionen Euro betragen.
Hintergrund
Erfahrungen zeigen: Hundehalter, die ihre Tierhalterhaftpflicht in der privaten Haftpflicht integriert haben, erleben im Schadensfall Verzögerungen durch Abgrenzungsstreitigkeiten zwischen den Leistungsbereichen. Gerade Ärzte mit hohem Privatvermögen (Praxis, Immobilien) sollten die Tierhalterhaftpflicht mit einer hohen Deckungssumme abschließen, da ihre Vermögenswerte im Haftungsfall als Vollstreckungsgrundlage dienen können.
Wann gilt das nicht?
Für Kleintierhalter ohne Halterpflicht (z. B. Katzen) reicht der Einschluss in der privaten Haftpflicht in der Regel aus. Wer kein erhebliches Privatvermögen besitzt, benötigt keine besonders hohen Deckungssummen.
Ärzteversichert prüft für Tierhalter unter Ärzten den optimalen Versicherungsschutz und integriert die Tierhalterhaftpflicht in ein vollständiges privates Absicherungskonzept.
Ärzte als Tierhalter sollten die Tierhalterhaftpflicht separat mit mindestens 10 Millionen Euro Deckungssumme abschließen; eine Integration in die private Haftpflicht verlangsamt die Schadenregulierung.
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